Skip to Content

Rechtsanspruch

Kindergärten im Hunsrück sind vorbereitet

Ab dem 1. August haben die Eltern von zweijährigen Kindern den Rechtsanspruch, ihr Kind im Kindergarten betreuen zu lassen. Im Rhein-Hunsrück-Kreis gibt es 52 Kindergärten, die sich seit Jahren darauf vorbereitet haben, die neuen Zweijährigen aufnehmen zu können.

Am Ende des Jahres 2009 lag die (Kindergarten-)Betreuungsquote im Rhein-Hunsrück-Kreis bei 30 Prozent und übertraf damit bei weitem die Durchschnittsquote des Landes. Nun ist Platz für 60 Prozent der Zweijährigen, was wohl ausreichen wird.

Inhalt abgleichen