Skip to Content

Mutwillige Sachbeschädigungen

Es ist ein leidiges Thema, welches immer wieder besonders in ländlichen Gebieten auftaucht. Mutwillige Sachbeschädigungen an Schutzhütten. Was in größeren Städten im Stadtkern geschieht, verlagert sich im Hunsrück- Kreis auf die Außenbezirke. Unbekannte haben nun die Schutzhütte am Kastellauner Radweg teilweise zerstört. Der Sachschaden ist beträchtlich. Der Schinderhannesradweg gehört zu den touristischen Highlights der Region und durch die Schutzhütte in Kastellaun, hinter dem Kastellauner Gewerbegebiet ein beliebter Anlaufpunkt für Radfahrer aus ganz Europa. Aus Teilen der Schutzhütte wurde nun von den unbekannten Tätern Kleinholz gemacht. Die Zerstörungswut erzeugt bei den Anwohnern großen Ärger. Man geht davon aus, dass zunächst Schnaps in rauen Mengen getrunken wurde. Rund um die Schutzhütte fand man zerbrochen Flaschen. Es wird mehrere Tage dauern, bis der städtische Bauhof die Hütte wieder in Stand gesetzt hat. Mutwillige Zerstörung ist kein Kavaliersdelikt. Sie wird mit hohen Geldstrafen belangt, wenn sie zur Anzeige gebracht wird.

Orte: 

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Zulässige HTML-Tags: <a> <em> <strong> <cite> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd>
  • Zeilen und Absätze werden automatisch erzeugt.

Weitere Informationen über Formatierungsoptionen