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Koblenzer Wachmann verurteilt

Es war ein äußerst tragischer Zwischenfall, der sich am 28.02.2009 um kurz nach Ein Uhr am Nachmittag in der Fritsch Kaserne in Koblenz ereignete und eine junge Frau zur Witwe, sowie ihre zwölfjährige Tochter zur Halbwaisen machte. Einer der Wachmänner hatte, allen Vorschriften zum Trotz, während des Dienstes seine durchgeladene Waffe gereinigt und dabei versehentlich einen Schuss abgefeuert. Die Kugel durchschlug dabei zuerst die Hand des Mannes und traf einen zweiten Wachhabenden anschließend in den Unterleib, so dass dieser schließlich seinen Verletzungen erlag.

Der Vorsitzende Richter des Koblenzer Amtsgerichtes Wolfgang Pitz sprach den Angeklagten der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, da dieser alle Regeln des Umgangs mit Schusswaffen in gröbster Art und Weise missachtet und somit den Tod seines Kollegen verursacht hatte.
Besonders die Witwe des getöteten Wachmannes machte ihrem Unmut während der Verhandlung mehrfach Luft, da der Todes-Schütze sich erstmals während der Verhandlung für seine Tat entschuldigte und deren Folgen bereute.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Wachmann aufgrund seiner groben Missachtung der Sicherheitsvorschriften einen Menschen jäh aus dem Leben gerissen, sowie eine Ehefrau des Mannes und eine Tochter ihres Vaters beraubt habe, sei der Angeklagte der Fahrlässigen Tötung schuldig. Auch die späte Reue des Schützen habe dabei eine maßgebliche Rolle gespielt.
Der Wachmann, der seinen Kollegen erschoss wurde zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Bewährungs-Zeit beträgt drei Jahre.

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