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Gefängnisstrafe wegen Drogenhandel

Ein Hunsrücker musste sich kürzlich vor Gericht ein Urteil über ein Jahr und vier Monate Freiheitsstrafe abholen. Er handelte mit Drogen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, auch im Raum Emmelshausen. Der Mann war bereits vorbestraft und hat anscheinend nicht dazu gelernt, deswegen konnte die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

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