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Amtsgericht Simmern verurteilt Gastronomen aus der VG Rheinböllen

Das Amtsgericht Simmern hat jetzt einen Gastronomen aus der Verbandsgemeinde Rheinböllen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro verurteilt. Der Grund: Im vergangenen Jahr hatte der Gastronom einen Wasserzähler manipuliert und so versucht, Verbrauchskosten einzusparen. Insgesamt hatte der Gastronom auf diese Weise mehrere Hundert Kubikmeter Wasser „gestohlen“. Bei einer Routinekontrolle fiel der Schwindel allerdings auf.
Der 63-jährige Gastronom hatte im Jahr 2009 seinen Wasserzähler abmontiert, um 180 Grad gedreht und wieder angeschlossen. Aufgrund dieser Manipulation lief der Zähler anschließend rückwärts. Bei einer Routinekontrolle durch die Mitarbeiter des Wasserversorgers flog der Schwindel auf, denn der Wasserzähler des Gastronomen zeigte einen geringeren Verbrauch an, als noch vor einem halben Jahr. Die Fachleute wurden stutzig und überprüften den Fall genauer. Schnell fanden sie Manipulationsspuren, die auf einen Wasserdiebstahl hinwiesen. Dem Wasserversorger entstand durch den Eingriff des Gastronomen allein zwischen den Monaten Juli 2009 und Januar 2010 ein Schaden von rund 2750 Euro. Die Forderung wurde durch den Angeklagten bereits vollständig beglichen.
Bei der jetzigen Verurteilung des Gastronomen durch das Amtsgericht Simmern wurde vom Staatsanwalt gefordert, 90 Tagessätze à 15 Euro zu zahlen, so dass sich eine Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro ergibt. Das Gericht hielt diese Strafe für angemessen und stimmte den Forderungen zu.

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