Denkmalschutz wichtiger, als Fotovoltaikanlage
Gegen den Plan einer Fotovoltaikanlage auf dem Gebäude der Kreisverwaltung in Simmern verabschiedete der Stadtrat eine Satzung. Diese soll verhindern, dass die Gestaltung denkmalgeschützter Gebäude durch solche Anlagen verändert wird. Einen konkreten Plan dazu gibt es bereits.
Die historische Bausubstanz der Gebäude soll mit dieser Satzung geschützt werden. Der Stadtrat befürchtete eine Beschädigung der denkmalgeschützten Gebäude und veranlasste deswegen die Satzung über die 'Gestaltung und den Schutz von denkmalgeschützten Gebäuden'. Konkret sollte das den Plan des Landrats Bertram Fleck verhindern. Dieser wollte eine Fotovoltaikanlage auf dem Altbau der Kreisverwaltung aufbauen lassen. Den Bauantrag dazu hatte Fleck schon gestellt. Doch dieses Gebäude ist, wie 21 andere Bauwerke und Plätze in Simmern, im Denkmalverzeichnis des Rhein-Hunsrück-Kreises eingetragen und steht somit unter Denkmalschutz. Trotz Denkmalschutzbehörde, die bei solchen Fällen zu entscheiden hat, empfand der Simmerner Stadtrat diese Satzung für notwendig. Ob die Satzung genehmigt wird oder der Bauantrag des Landrats für mehr Zustimmung sorgt, wird sich zeigen.

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